Kapellen- und Kirchenvorstandswahlen am 11. März 2018
Alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre oder älter sind und seit mindestens 3 Monaten in der jeweiligen Kapellen-/Kirchengemeinde gemeldet sind, dürfen über die Mitglieder des neuen Kapellen-/Kirchenvorstands entscheiden. Nutzen Sie auch die Möglichgkeit der Briefwahl. Unterlagen dafür bekommen Sie im Kirchenbüro.