Gemeindehaus Gebührenordnung

Gebührenordnung für das Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde in Oldendorf, Hauptstraße 14

Bei der Frage, ob für Veranstaltungen, bei denen das Gemeindehaus genutzt wird, eine Nutzungsgebühr erhoben wird, unterscheidet der Kirchenvorstand grundsätzlich vier Arten von Veranstaltungen:

a) eigene Veranstaltungen der Kirchengemeinde Oldendorf und Veranstaltungen, die unter der Leitung des bei der Kirchengemeinde angestellten Jugendpflegers laufen;

b) punktuelle Veranstaltungen kirchlicher oder anderer Träger, bei denen der Kirchenvorstand ein eigenes kirchliches Interesse daran hat, dass diese im Gemeindehaus in Oldendorf stattfinden können;

c) regelmäßige Veranstaltungen anderer Träger, bei denen der Kirchenvorstand ein Interesse daran hat, dass diese im Gemeindehaus in Oldendorf stattfinden können;

d) Veranstaltungen anderer Träger, die das Gemeindehaus gastweise regelmäßig oder sporadisch nutzen.

Für Veranstaltungen unter a) und b) wird grundsätzlich keine Nutzungsgebühr erhoben.

Bei Veranstaltungen der Kategorie c) gilt folgende Gebührenordnung:

Gruppen, die regelmäßig wöchentlich oder annähernd wöchentlich das Gemeindehaus nutzen, zahlen eine Nutzungsgebühr von jährlich 100 Euro.

Bei Veranstaltungen der Kategorie d) gilt folgende Gebührenordnung:

Gruppen, die regelmäßig wöchentlich oder annähernd wöchentlich das Gemeindehaus nutzen, zahlen eine Nutzungsgebühr von jährlich 200 Euro.

Bei Einzelveranstaltungen wird eine einmalige Gebühr von 40 Euro erhoben.

zu a) zählen: Konfirmandenunterricht, Dienstbesprechungen und kirchliche Sitzungen, Kirche für Kinder, Andachten und Bibelarbeiten, kirchliche Kindergruppen, Besuchsdienstkreis, Frühstückstreff, Gruppen und Veranstaltungen des Jugendpflegers, Vorbereitungsgruppen für Gottesdienste (auch musikalische Gruppen), Feste anlässlich gottesdienstlicher Veranstaltungen, Chöre und Instrumentalkreise, die Gottesdienste oder andere kirchliche Veranstaltungen mitgestalten.

zu b) zählen: Fabi-Gruppen, das Offene Singen, Spieletreff, Landfrauen

zu c) zählen: Gemischter Chor

zu d) zählen: Anonyme Alkoholiker und Al-Anon, der DRK-Seniorennachmittag, der Niedersachsenchor, die Wirbelsäulengruppe des TUS.

Die Raumnutzungsgebühr ist mit dem Gemeindebüro abzurechnen.

Diese Gebührenordnung gilt ab dem 01. Januar 2010.

 

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