Läuteordnung für die Michaels-Kapelle in Kranenburg
Grundsätzliches:
Geläutet werden darf nur durch die Küsterin oder durch Personen, die in den sachgerechten Gebrauch des Läutewerks eingewiesen sind.
Das Kranenburger Geläut besteht aus:
- Glocke 1 = groß
- Glocke 2 = klein
Hauptgottesdienst und andere Gottesdienste/Andachten:
10 Minuten vorher und 5 Minuten danach (1+2)
Christvesper:
(wie Hauptgottesdienst)
Trau(erinnerungs)gottesdienste:
10 Minuten vorher und nach dem GD so lange, bis der letzte der Gemeinde die Kapelle verlassen hat (1+2)
Taufgottesdienste:
5 Minuten vorher und 5 Minuten danach (1+2)
Neujahr:
15 Minuten ab 0.00 Uhr (1+2)
Sonntags- bzw. Feiertags-Einläuten:
Am Samstag bzw. am Tag vor dem Feiertag um 18 Uhr (Winter- und Sommerzeit; jeweils zur Ortszeit) 15 Minuten (1+2)
Wenn Gottesdienst ist, morgens um 08.00 Uhr für 15 Minuten (1+2)
Sterbefall und Beerdigung:
Wenn ein Kirchenmitglied aus Kranenburg verstirbt, wird am Tag des Bekanntwerdens des Sterbefalles um 12 Uhr mittags die Glocke 1 für 15 Minuten geläutet. Auf Wunsch wird auch für Kirchenmitglieder aus benachbarten Orten geläutet. Wird der Sterbefall erst nach 12 Uhr bekannt, so wird am darauffolgenden Tag geläutet. Bei zwei Sterbefällen wird zweimal 15 Minuten geläutet mit einer fünfminütigen Pause dazwischen.
Bei Beerdigung eines Kirchenmitglieds aus Kranenburg wird am Tage der Beerdigung 15 Minuten vorher für 10 Minuten geläutet (Glocke 1).
Solange auf dem Kranenburger Friedhof noch keine Glocke vorhanden ist, wird 25 Minuten nach Beginn der Trauerfeier für 10 Minuten geläutet (Glocke 1)
Karfreitag
Um 15 Uhr für 15 Minuten (Glocke 1)
Inkrafttreten dieser Ordnung:
Diese Ordnung soll nach Überprüfung der Zweckmäßigkeit durch den Kapellenvorstand endgültig in Kraft treten. Bis dahin gilt sie probeweise ab sofort (07. November 2002).