Kapellen- und Kirchenvorstandswahlen am 11. März 2018

Alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre oder älter sind und seit mindestens 3 Monaten in der jeweiligen Kapellen-/Kirchengemeinde gemeldet sind,

dürfen über die Mitglieder des neuen Kapellen-/Kirchenvorstands entscheiden.

Nutzen Sie auch die Möglichgkeit der Briefwahl.

Unterlagen dafür bekommen Sie im Kirchenbüro.

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