Alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre oder älter sind und seit mindestens 3 Monaten in der jeweiligen Kapellen-/Kirchengemeinde gemeldet sind,
dürfen über die Mitglieder des neuen Kapellen-/Kirchenvorstands entscheiden.
Nutzen Sie auch die Möglichgkeit der Briefwahl.
Unterlagen dafür bekommen Sie im Kirchenbüro.