Trauungen

Wedding rings and hands

Sollen wir uns trauen?

Tipps zur kirchlichen TrauungStempel Verheiratet

 

 

Wenn zwei, die sich lieben, die Entscheidung fällen, dass sie nun gemeinsam  als Ehepaar durchs Leben gehen wollen, dann gehen sie ins Rathaus zum Standesamt und lassen sich dort (oder an anderen idyllischen Orten) trauen. Damit sind die beiden gesetzlich und gültig verheiratet.

 

Eine kirchliche Trauung bedeutet nun nicht dasselbe. Hier wird ein Ehepaar nicht zum zweiten Mal zusammengeführt. In die Kirche kommen nach lutherischem Verständnis Mann und Frau bereits als vor dem Staat verheiratetes Ehepaar. Dies müssen die beiden durch die Vorlage der Heiratsurkunde vor der kirchlichen Trauung auch bestätigen.

Und weil sie ja bereits ein Paar sind, macht der aus amerikanischen Filmen bekannte Brauch, dass der Vater seine Tochter zum Altar führt, hier überhaupt keinen Sinn. Zumal das Verständnis der Rolle der Frau bei diesem Brauch ein total veraltetes ist, wenn der Vater dem Bräutigam seine Tochter „übergibt“ (wozu eigentlich?…).

Nein, der Sinn der kirchlichen Trauung liegt für ein Ehepaar darin,

  • dass sie Gott danken für das Geschenk ihrer Liebe,
  • dass sie Gott bitten, dass er ihnen ihre Liebe erhält und immer wieder erneuert,
  • dass sie die Zusage bekommen, dass Gott ihre Ehe segnet.

Die kirchliche Trauung ist somit kein ‚Rechtsakt der Zusammenführung’, sondern ein feierlicher Gottesdienst, in dem Eheleute sich der Liebe Gottes für ihr Zusammenleben über Jahre und Jahrzehnte vergewissern und erfahren, was nötig ist, damit die Pflanze der Liebe zwischen beiden gedeihen und Früchte bringen kann.

Wichtige Punkte sind:

  • Rechtzeitige Anmeldung der Trauung beim zuständigen Pastor / Pastorin (das ist der Ort, wo man gemeldet ist). Leider kommt es fast durchgängig vor, dass das Paar zunächst die Musik und den Saal bucht – und dann enttäuscht ist, wenn der Pastor/die Pastorin zu dem Termin keine Zeit hat oder die Kirche bereits anderweitig besetzt ist…
  • In der Karwoche vor Ostern und am Buß- und Bettag finden keine Trauungen statt. Weitere geschlossene Zeiten kann der Kirchenvorstand festlegen.
  • Mindestens ein Ehepartner muss einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehören.
  • Eine kirchliche Trauung kann nach einer Scheidung auch mit einem neuen Ehepartner zum zweiten Mal begangen werden. Weil die Ehe nach lutherischem Verständnis eine gute weltliche Ordnung und kein Sakrament ist, gilt auch das Scheitern einer früheren Ehe nicht als Grund, eine Trauung zu versagen. Im Gegenteil: Der Segen Gottes gilt auch einer neuen Liebe – und die Trauung ist das Zeichen dafür.
  • Auch die Trauung mit einem Nichtchristen / einer Nichtchristin ist möglich, sofern der nichtchristliche Partner der evangelischen Trauung ausdrücklich zustimmt und sich bereit erklärt, die Glaubensausübung des evangelischen Partners zu achten und nicht zu behindern. Das wäre ein Grund zur Versagung einer Trauung.
  • Die kirchliche Trauung findet als öffentlicher GottesdiensAltar der Oldendorfer Kirche geschmücktt grundsätzlich in der eigenen Kirche oder Kapelle statt. Das Brautpaar kann sich eine andere Kirche oder Kapelle wünschen. Es hängt von dem gewünschten Ort ab, ob die Kirche frei ist und ob sich ein Pfarrer / eine Pfarrerin zu der Trauung bereit findet. Teilweise wünschen Ehepaare auch einen anderen Ort für ihre Trauung, z. B. den eigenen Garten o. ä. Dabei gilt nach dem Traugesetz: Der Ort muss öffentlich und allgemein für die Gemeinde zugänglich sein. Es sind Orte zu wählen, an denen die Gemeinde auch sonst Gottesdienst feiert. Ausgeschlossen sind Orte, die nur mit bezahlten Eintrittskarten erreicht werden können. Auch ein privater Garten scheidet somit aus, weil er kein öffentlich zugänglicher Raum ist. Zudem muss der Gottesdienst als würdiges und spirituelles Ereignis gefeiert werden können, Wort und Musik müssen hör- und verstehbar sein, christliche Symbole sind zu verwenden und kirchenfremde Symbole sind auszuschließen. Für die Gemeinden der Stader Geest (Oldendorf, Horst/Burweg+ Großenwörden, Himmelpforten) gilt, dass alle Trauungen ausschließlich in den Kirchen und Kapellen stattfinden. Lediglich in Düdenbüttel-Weissenmoor gemeldete Gemeindeglieder können auf Wunsch in der Mühle Grefenmoor getraut werden, wo auch sonst Gottesdienste gefeiert werden.
  • Wenn ein Ehepaar nicht in der eigenen Wohnsitzkirchengemeinde heiraten will, muss das zuständige Pfarramt eine pfarramtliche Entlassung (‚Dimissoriale’) für die die Trauung durchführende Gemeinde ausstellen.
  • Zur Vorbereitung findet einige Wochen vor der Trauung ein Traugespräch statt. Der Ablauf der Trauung richtet sich nach der geltenden Gottesdienstordnung. Es ist jedoch erfreulich und wünschenswert, wenn das Brautpaar eigene Ideen und Vorstellungen mit einbringt (www.Trauspruch.de; Lieder, Texte, Gebete, Gestaltung eines Liederzettels z. B. Manchmal werden vom Ehepaar, von Verwandten oder Freunden auch passende musikalische Beiträge mit eingebracht.
  • Die Trauung ist grundsätzlich kostenlos. Die Kirchengemeinde freut sich aber über eine Kollekte am Ausgang für einen konkreten Arbeitsbereich der eigenen Kirchengemeinde, besonders, wenn einer der Ehepartner ausgetreten ist und sich nicht mehr an der Finanzierung von Kirche beteiligt. Im Einzelfall können besondere Wünsche eines Brautpaares auch eine Kostenbeteiligung zur Folge haben (z.B. wenn im Winter eine Kirche extra aufgeheizt werden muss, was außerordentlich hohe Kosten verursachen kann).
  • Bei Schmuck und Blumen in der Kirche zur Trauung gehen die Vorstellungen von Ehepaaren weit auseinander. Von ein paar Blumen aus dem Garten bis hin zu Gestecken für jede Bank gibt es sehr unterschiedliche (und unterschiedlich teure) Wünsche. Wir bitten um Verständnis, dass für die Ausschmückung der Kirche zur Trauung die Ehepaare und Familien selbst zuständig sind.
  • Die kirchliche Trauung muss nicht zwangsläufig mit einer großen nachfolgenden Feier verbunden sein.
  • Manches Ehepaar hat aus verschiedenen Gründen nach der standesamtlichen Trauung zunächst auf die kirchliche Trauung verzichtet. Die Möglichkeit, eine kirchliche Trauung zu feiern, um sich des Segens Gottes für das Miteinander zu vergewissern, besteht weiter – auch Jahre und Jahrzehnte nach der ‚Grünen Hochzeit’ noch. Auch eine kirchliche Trauung mit Taufe von Kindern ist möglich. Sprechen Sie Ihren Pastor / Ihre Pastorin gern dazu an! BZ

 

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