Wieder einmal der Datenschutz…
Die Datenschutzgrundverordnung ist nun seit knapp 1,5 Jahren geltendes Recht und wird natürlich von uns, Ihrer Kirchengemeinde und damit von allen Haupt- und Ehrenamtlichen, befolgt. Dies hatte unter anderem zur Folge, dass wir Ehe- und Geburtstagsjubiläen im „Martinsboten“ nicht mehr berücksichtigen konnten / durften. Nunmehr gibt es dazu eine Änderung, die uns (ja, auch dazu gibt es natürlich wieder eine Vorschrift) mit der „Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung datenschutzrechtlicher Vorschriften … Hier klicken für mehr…