Die Datenschutzgrundverordnung ist nun seit knapp 1,5 Jahren geltendes Recht und wird natürlich von uns, Ihrer Kirchengemeinde und damit von allen Haupt- und Ehrenamtlichen, befolgt.
Dies hatte unter anderem zur Folge, dass wir Ehe- und Geburtstagsjubiläen im „Martinsboten“ nicht mehr berücksichtigen konnten / durften.
Nunmehr gibt es dazu eine Änderung, die uns (ja, auch dazu gibt es natürlich wieder eine Vorschrift) mit der „Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung datenschutzrechtlicher Vorschriften (Datenschutzdurchführungsverordnung – DATVO)“ erreichte.
Dort heißt es in § 5:
„Veröffentlichung von Gemeindegliederdaten und Amtshandlungsdaten
(1) 1 Die Kirchengemeinden dürfen Alters- und Ehejubiläen von Gemeindegliedern in Gemeindebriefen und anderen örtlichen kirchlichen Publikationen mit Namen sowie Tag und Ort des Ereignisses veröffentlichen, soweit die Betroffenen im Einzelfall nicht widersprochen haben.
2 Auf das Widerspruchsrecht sind die Betroffenen rechtzeitig vor der Veröffentlichung hinzuweisen.
3 Bei regelmäßigen Veröffentlichungen ist es ausreichend, wenn ein Hinweis auf das Widerspruchsrecht regelmäßig an derselben Stelle wie die Veröffentlichung erfolgt.“
Wir freuen uns daher sehr, ab Januar beginnend, wieder die Ehe- und Geburtstagsjubiläen mit Datum, Namen und Ort veröffentlichen zu dürfen und bitten, falls Sie damit nicht einverstanden sein sollten, um rechtzeitige schriftliche Mitteilung.
(Stefan Meier – als Datenschutzbeauftragter der Kirchengemeinde Oldendorf)