…sagen wir allen unseren Gemeindegliedern und Mitmenschen, die unsere Bitte zum Freiwilligen Kirchgeld 2013 nicht überhört haben!!!
Durch einen Computerprogrammwechsel in Hannover konnte der Spendenbrief nicht im April, sondern erst im Sommer zugestellt werden. Und doch war das Echo wieder überwältigend! Gerade wird ein großer Stapel Dankbriefe an die Spenderinnen und Spender in Bewegung gebracht.
Noch können wir nicht sagen, wie hoch der Gesamterlös des Freiwilligen Kirchgelds 2013 sein wird, denn mancher hat unsere Bitte noch nicht bearbeitet. Wir freuen uns über Spenden in jeder Höhe!
Sie wissen: Mit den Mitteln aus der Kirchensteuer decken wir vor allem die laufenden festen Kosten für kirchliches Personal und Betriebskosten. Das Personal in der Verwaltung ist in den Jahren seit 1995 stetig überproportional abgebaut worden. Es geht also kein Geld in den vielbeschworenen „Wasserkopf“! Und unerschöpfliche „Töpfe“ wie der Bischof von Limburg haben wir nicht. Vom Haushalt der Kirchengemeinde über den des Kirchenkreises und den landeskirchlichen Haushalt ist jede, wirklich jede Einnahme und Ausgabe öffentlich für jeden Interessierten einzusehen – nachdem der Rechnungsprüfer die Korrektheit der Verwendung geprüft hat.
Für besondere Aufgaben und Projekte einer Kirchengemeinde reicht das Aufkommen aus der Kirchensteuer jedoch nicht. Hier ist jeder Kirchenvorstand gehalten, in seiner Gemeinde zusätzliche Mittel einzuwerben. Wir in Oldendorf sammeln z.B. für die Personalkosten der Jugendarbeit, für den Martinsboten, für die Arbeit mit Kindern und ganz intensiv zur Zeit für die Kircheninnenrenovierung.
Was allerdings nicht geht, ist, dass die Kirchengemeinde Land aus ihrem Besitz verkauft, wie es mancher angesichts der Spendenbitten fordert. Denn das Land der Kirche dient ausdrücklich dazu, Erträge damit zu erwirtschaften, damit die Kirchengemeinden ihre Aufgaben langfristig erfüllen können – so wie sie es in der langen Geschichte auch gemacht haben. Pachten fließen über den landeskirchlichen Haushalt zurück in die Löhne und Gehälter aller kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So gibt es noch heute die im Grundbuch festgehaltenen „Dotationen“ als zwingend vorgeschriebene Verwendungszwecke für Landerträge. Danach dient das entsprechende Land zum Beispiel der Versorgung der Küster oder Organisten oder der Pastoren – über die regulären Löhne und Gehälter selbstverständlich. Die Landerträge ergänzen somit direkt die Einnahmen aus Kirchensteuern.
Kein Mensch verkauft um des kurzfristigen Vorteils wegen seine Kuh, die ihn mit Milch ernährt.
…und die Bitte um weitere Unterstützung!!!
So bitten wir Sie freundlich weiter um Ihre Bereitschaft, Ihre Kirchengemeinde durch Spenden ganz entsprechend Ihrer persönlichen Möglichkeiten zu unterstützen!