Aus gegebenem Anlass veröffentlichen wir hier einen Artikel der EKD:
In den Diskussionen zum Thema Kirche und Geld sind in den Medien z.T. falsche Informationen über die evangelische Kirche verbreitet worden. Einige Eckpunkte für die Evangelisch-lutherische Landeskirche: Unser Bischof bekommt sein Gehalt nicht vom Staat, respektive Land Niedersachsen. Erst recht nicht unsere Pastorinnen und Pastoren, wie eine Überschrift in einer hannoverschen Tageszeitung nahe gelegt hat („Pastorengehalt nicht mehr vom Staat?“).
Richtig ist, dass es eine staatliche Unterstützung für die landeskirchliche Pfarrbesoldung gibt: Nach dem Loccumer Vertrag sind die im Grundgesetz verankerten Staatsleistungen vor allem für die Besoldung der Pastorinnen und Pastoren zu verwenden. Dabei sind sie nicht an bestimmte Pfarrstellen gebunden. Ihr Anteil an der landeskirchlichen Pfarrbesoldung beträgt 2013 etwa 12%. Ein weiterer kleiner Teil der Staatsleistungen ist zweckgebunden für Verwaltungsaufgaben des Landeskirchenamtes.
Wir bekommen Staatsleistungen, leisten aber auch für den Staat: Ausgaben, die Staat und Gesellschaft zugute kommen, sind etwa Mittel für kirchliche Schulen, Kindergärten, Denkmalpflege, Seelsorge an Ausländern und Aussiedlern, Entwicklungsdienst, Straffälligenhilfe, Freiwilliges Soziales Jahr. Die landeskirchlichen Ausgaben für Leistungen an Staat und Gesellschaft sind mindestens doppelt so hoch wie die erhaltenen Staatsleistungen.
Richtig ist auch, dass die Kirchensteuern durch die Finanzämter eingezogen werden. Im Jahr zahlt die Landeskirche dafür eine Verwaltungspauschale von etwa 20 Mio. Euro. Ein eigenes kirchliches Einzugssystem wäre wesentlich teurer.
Im Haushaltsjahr 2013 gibt die Landeskirche von 100 Euro Kirchensteuer für Pfarrbesoldung 32 Euro, Zuweisung an Kirchengemeinden und Kirchenkreise 31 Euro, Diakonie einschl. Kindertagsstätten 6 Euro, Baupflege 6 Euro, Gesamtkirchliche Aufwendungen einschl. Mission, Kirchenmusik, Religionsunterricht, Evangelische Schulen und Bildung 13 Euro, zentrale Verwaltung 5 Euro und allgemeine Finanzwirtschaft einschließlich Versicherungen und IT 7 Euro aus.
Unsere Finanzen sind transparent. Das gilt auf allen Ebenen, ob in Kirchengemeinde, Kirchenkreis oder Landeskirche: Haushalte werden von Gremien aufgestellt, durch Gremien beschlossen und öffentlich vorgelegt. Schattenhaushalte sind bei uns nicht möglich.
Auf Ebene der Landeskirche hat die Landessynode die Hoheit über die landeskirchlichen Finanzen und beschließt den Haushalt. Im Kirchenkreis ist dafür der Kirchenkreistag, in der Gemeinde der Kirchenvorstand zuständig.
In Kirchengemeinden und Kirchenkreisen werden die Haushalte zur Einsicht ausgelegt. Abkündigungen im Gottesdienst weisen darauf hin. Für die Landeskirche sind die Zahlen im jährlich aktualisierten „Redaktionsservice“ im Internet abrufbar: http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/pressemitteilungen oder gedruckt unter 0511/1241-752 (Evangelisches MedienServiceZentrum, Corinna Kuschel) zu bestellen.
Jahresabschlüsse von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen werden vom landeskirchlichen Rechnungsprüfungsamt geprüft und sind wie die Haushalte öffentlich einsehbar. Die Landeskirche wird vom Oberrechnungsamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) überprüft.
Weitere Informationen zum Thema Kirche und Geld bietet die Seite der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) www.kirchenfinanzen.de