Abgeltungssteuer – Keine neue Kirchensteuer!

Informationen zum geänderten Erhebungsverfahren der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) ab 2015 Liebe Gemeindeglieder, zurzeit weisen Banken, Kreditinstitute oder Versicherungen ihre Kunden darauf hin, dass sie die Kirchensteuer auf Kapitalerträge (also zum Beispiel auf Zinsen) ab dem 1. Januar 2015 automatisch einbehalten werden. Dazu möchten wir Ihnen gerne einige Informationen weitergeben: Das Wichtigste zuerst: Es geht ausschließlich um die Vereinfachung eines Verfahrens – es gibt keine neue Steuer und keine Steuererhöhung! … Hier klicken für mehr…