Diese Frage erreicht uns immer mal wieder. Manchmal ist es ein Versehen. Das sollte nicht vorkommen, tut es aber leider doch. So haben wir zum Beispiel im letzten Gemeindebrief schlicht und ergreifend die Trauungen vergessen! Tut uns wirklich leid. Aber Fehler passieren.
Manchmal jedoch hat es auch ganz andere Gründe, warum jemand nicht drin steht: Da hat jemand ein Geburtstagsjubiläum und wird nicht erwähnt! Vielleicht liegt es daran, dass diese Person bei der Anmeldung in der Gemeinde angegeben hat, dass die Daten nicht weitergegeben werden dürfen, also einen sogenannten „Sperr-vermerk“ hinterlassen hat. Kurioserweise wissen manche Menschen gar nichts davon – daran können wir leider nichts ändern. Das kann nur die betreffende Person selbst tun, indem sie sich persönlich bei der Gemeindeverwaltung meldet!
Neulich erreichte uns auch die Nachricht eines Paares, die ein Hochzeitsjubiläum gefeiert haben, aber nicht im Gemeindebrief erschienen sind. Das lag dann allerdings daran, dass es keine kirchliche Feier aus diesem Anlass gegeben hatte. Denn nur solche Paare dürfen wir überhaupt veröffentlichen! Manchmal ist das mit dem Feiern – gerade in Coronazeiten – gar nicht möglich gewesen; wenn sich Paare dann bei uns gemeldet haben und um eine kirchliche Urkunde gebeten haben, dann haben wir nachgefragt, ob sie gerne im Martinsboten erscheinen möchten. Wer sich allerdings gar nicht bei uns meldet, bei dem gehen wir dann davon aus, dass das nicht gewünscht wird.
Auch bei Todesfällen von Kirchenmitgliedern ist es so, dass die nur dann automatisch im Gemeindebrief erscheinen, wenn es eine Trauerfeier mit kirchlicher Beteiligung gegeben hat. Wenn sich also Hinterbliebene, aus welchen Gründen auch immer, für einen freien Redner oder eine freie Rednerin entschieden haben oder es gar keine Trauerfeier gegeben hat (auch das passiert anscheinend gelegentlich), dann erscheint diese Person nicht bei uns im Gemeindebrief, sie wird nicht „ausgeläutet“ und auch nicht im Gottesdienst abgelesen. Jedenfalls nicht, ohne dass Angehörige sich bei uns gesondert melden. Denn manchmal erfahren wir von solchen Todesfällen dann ja auch überhaupt nur durch Zufall.
Unser Rat: Im Zweifelsfall und wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie oder Ihre Angehörigen im Gemeindebrief abgedruckt werden, rufen Sie uns doch bitte einfach an!
(S. Franz)