Datenschutz ist in aller Munde

Die seit Mai dieses Jahres im EU-Raum geltenden Datenschutzgrundverordnung zieht ihre Kreise und auch Kirche ist davon betroffen. Vorab sei gesagt, dass der Datenschutz in Kirche und speziell in unserer Kirchengemeinde schon seit jeher sehr ernst genommen und die Regelungen eingehalten wurden. Dies wird auch weiterhin, dann mit eben geänderten Vorgaben, so sein.

Kirche unterliegt zwar nicht direkt der politischen Verordnung, hat aber ihre eigene Datenschutzregelungen („Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland“, kurz „DSG-EKD“) in der gesamten evangelischen Kirche daran angepasst und somit ergeben sich für uns als Kirchengemeinde Neuigkeiten und Veränderungen. Die für uns wichtigen Veränderungen werden nachfolgend aufgeführt: Bei Geburtstagen und Ehejubiläen ist vor Veröffentlichung die schriftliche Einwilligung der betroffenen Personen einzuholen.

Da es durch das ehrenamtliche Redaktionsteam des Martinsboten und das Sekretariat der Kirchengemeinde nicht leistbar ist, die entsprechenden Einwilligen VORAB von jedem Geburtstagskind einzuholen, müssen wir ab Januar auf die Veröffentlichung der Geburtstage leider verzichten. Selbst freiwillig abgegebene Einverständniserklärungen würden dabei nicht helfen, denn die Kontrolle, wer zugestimmt hat und wer nicht, ist organisatorisch zu aufwändig.

Ehejubiläen

werden wir im Martinsboten nur dann veröffentlichen, wenn sich das Jubelpaar (z.B. beim Besuch des/der PastorIn zur Vorbereitung der kirchlichen Feier) vorab schriftlich damit einverstanden erklärt hat. Der/Die PastorIn wird ab Januar entsprechende Einverständniserklärungen zu den Gesprächen dabei haben. Alle, die keine schriftliche Einverständniserklärung abgeben, können leider nicht mit einer Veröffentlichung im Martinsboten rechnen.

Fotos

Auch bei der Veröffentlichung von Fotos im Martinsboten oder auf der Internetseite der Kirchengemeinde (www.kirchengemeinde.oldendorf.de) sind wir verpflichtet, vorab eine Einwilligung dafür zu erhalten. Dies gilt vor allem auch für Fotos von Kindern und Jugendlichen, bei denen die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten erklärt werden muss. Auch hier gilt: Wenn keine Einwilligung vorliegt, werden wir nicht veröffentlichen.

Zusammengefasst bedeutet das für unseren Gemeindebrief und unsere Homepage:

Geburtstage werden wir nicht mehr veröffentlichen, Ehejubiläen und Fotos nur nach schriftlicher Genehmigung und Kasualien (also die Amtshandlungen Taufen, Trauungen und Trauerfeiern) weiterhin in verkürzter Version.

(Text: Stefan Meier / Kirsten Heinsohn)

 

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