Läute-Ordnung
in der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Oldendorf
Grundsätzliches:
Es werden keine Gebühren für das Läuten der Kirchglocken erhoben.
Geläutet werden darf nur durch die Küsterin oder durch Personen, die in den sachgerechten Gebrauch des Läutwerkes von der Küsterin eingewiesen worden sind.
Das Geläut besteht aus:
Glocke 1 = groß
Glocke 2 = mittel
Glocke 3 = klein
Zusätzlich gibt es die Stundenglocke.
Hauptgottesdienste, Kirche für Kinder, Krabbelgottesdienste und Jugendgottesdienste
10 Minuten vorher und 5 Minuten danach (Glocken 1+2+3)
Sonstige Gottesdienste, Andachten, kirchenmusikalische Veranstaltungen
5 Minuten vorher (Glocken 2+3)
Passionsgottesdienste / -andachten und Beichtgottesdienste
5 Minuten vorher (Glocke 2)
Christnacht / Christvespern
wie Hauptgottesdienst
Osternacht
kein Geläut vor dem Gottesdienst, 10 Minuten mit den Glocken 1+2+3 nach dem Gottesdienst
Karfreitag
um 15:00 Uhr für 10 Minuten Sterbeglocke (Glocke 1)
Traugottesdienste und Traugedenkgottesdienste
10 Minuten vor dem Gottesdienst und nach dem Gottesdienst so lange, bis der/die Letzte der Traugemeinde die Kirche verlassen hat (Glocken 2+3)
Sterbefall und Beerdigung
Wenn ein Kirchenmitglied aus Oldendorf verstirbt, wird am Tag des Bekanntwerdens des Sterbefalls um 12:00 Uhr mittags die Glocke 1 für 10 Minuten geläutet. Auf Wunsch läuten wir auch für Kirchenmitglieder aus anderen Orten. Wird ein Sterbefall erst nach 12:00 Uhr bekannt, so wird am darauffolgenden Tag geläutet. Bei zwei Sterbefällen wird zweimal 10 Minuten geläutet mit einer fünfminütigen Pause dazwischen. Bei der Beerdigung eines Kirchenmitglieds in Oldendorf wird am Tag der Beerdigung 15 Minuten vor der Trauerfeier für 10 Minuten geläutet (Glocke 2).
Silvester
15 Minuten um Mitternacht (Glocken 1+2+3)
Sonntags- bzw. Feiertags-Einläuten
Am Samstag bzw. am Tag vor dem Feiertag um 18:00 Uhr (Winter- und Sommerzeit, jeweils zur Ortszeit) 10 Minuten (auch 1. Oster- und 1. Weihnachtstag und Pfingstsonntag) (Glocken 2+3)
Am Sonntagmorgen um 8:00 Uhr für 10 Minuten (Glocke 2).
Beschlossen durch den Kirchenvorstand Oldendorf am 11.02.2013