Kirchenvorstandswahlen in der Kirchengemeinde St. Martin Oldendorf

Der Kirchenvorstand ist heute das zentrale Gremium der Kirchengemeinde, denn er trägt die Verantwortung für die Gestalt des kirchlichen Lebens in der Gemeinde vor Ort. Der Theologieprofessor Karl-Fritz Daiber stellt dazu fest: „Kirche ist keine Sache von bezahlten Amtsträgerinnen oder Amtsträgern. Kirche geschieht im Prozess des Zusammenwirkens der verschiedenen Gemeindeglieder“.

Bei der Kirchenvorstandswahl am 18. März in unserer Gemeinde wird gewählt

  • der Kirchenvorstand Oldendorf in den Wahllokalen Oldendorf, Estorf, Gräpel, Hagenah und Heinbockel.

Es sind 8 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zu wählen. Die nicht gewählten Personen werden Ersatzkirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher. Weitere 4 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher werden nach der Wahl berufen.

  • der Kapellenvorstand Kranenburg im Wahllokal in Kranenburg.

Es sind 2 Kapellenvorsteher zu wählen. Die nicht gewählten Personen werden Ersatzkapellenvorsteher/innen. Ein weiteres Mitglied des Kapellenvorstands ist nach der Wahl zu berufen. Wer bei der Kapellenvorstandswahl in Kranenburg die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann, wird automatisch Mitglied im Kirchenvorstand in Oldendorf.

Der Kirchenvorstand leitet die Arbeit der Kirchengemeinde und entscheidet über alle kirchlichen Fragen der Gemeinde. Er braucht Ihre Unterstützung. Deshalb

Gehen Sie zur Wahl in Ihrem Wahllokal!

Machen Sie auch von der Möglichkeit der Briefwahl gebrauch!

Wer am 18. März 2012 verhindert ist, kann von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Eine besondere Begründung hierfür muss nicht abgegeben werden. Die Briefwahlscheine werden bei der Kirchengemeinde schriftlich oder mündlich bis drei Tage vor der Wahlhandlung beantragt (15. März). Die Adresse finden Sie auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Die Briefwahlunterlagen können auch durch eine dritte Person beantragt werden, wenn diese dazu eine schriftliche Vollmacht erhält.

Die Briefwahlunterlagen werden ausgegeben, wenn die Stimmzettel gedruckt vorliegen. Mit dem Briefwahlschein erhalten die Wähler und Wählerinnen jeweils einen Stimmzettelumschlag und einen Wahlbriefumschlag. Sie müssen auf dem Stimmzettel die Namen der Personen ankreuzen, die Sie wählen wollen. Danach bestätigen Sie, dass Sie die Wahl persönlich vorgenommen haben, indem Sie eine vorgedruckte „Versicherung zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein unterschreiben. Beide Formulare (Stimmzettel und Wahlschein) sind in dem Briefwahlumschlag bis zum Beginn der Wahlhandlung am 18. März dem Kirchenvorstand zuzusenden. Es ist aber auch möglich, sie während der Wahlhandlung dem oder der Vorsitzenden des Wahlvorstandes auszuhändigen. Es ist erlaubt, sich einer Hilfsperson zu bedienen, wenn man den Stimmzettel und den Briefwahlschein nicht ohne Hilfe auszufüllen vermag.

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